Neue Lockerungen: 3G für Training im Innenbereich

Am 04.03. sind neue Lockerungen in der Sächsischen Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
Für das Training gilt ab sofort die 3G-Regel im Innenbereich, also geimpft oder genesen oder getestet. Schüler sind von der Regelung weiterhin ausgenommen, an den Trainingszeiten ändert sich nichts.
Wir freuen uns nun auf viele gemeinsame Trainingsstunden mit euch! 🙂